Die UCI verbietet die wiederholte Inhalation von Kohlenmonoxid, um die Gesundheit der Radfahrer zu schützen
Das Managementkomitee der Internationalen Radsportunion (UCI) hat die Verbote der wiederholten Inhalation von Kohlenmonoxid genehmigt, um die Gesundheit der Radfahrer zu schützen. Diese neue Regelung tritt am 10. Februar 2025 in Kraft und beendet eine der umstrittensten Praktiken der letzten Monate.
Die UCI verbietet die wiederholte Inhalation von Kohlenmonoxid bei Radfahrern
Im vergangenen Sommer wurde die Nachricht über die Verwendung von Kohlenmonoxid durch einige Elite-Radfahrer bekannt, um die gesamte Hämoglobinmasse und das Blutvolumen zu messen, aber die wiederholte Inhalation kann ernsthafte Gesundheitsprobleme verursachen, wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit, Schwindel und Verwirrung. Symptome, die laut den neuesten Studien zu schwerwiegenderen Gesundheitsproblemen führen könnten, wie Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Lähmungen oder Bewusstseinsverlust.

Mit dieser neuen Regelung der UCI wird der Besitz von kommerziellen CO-Atmungssystemen, die mit Sauerstoff- und CO-Zylindern verbunden sind, außerhalb eines medizinischen Zentrums verboten. Diese Einschränkung gilt für alle Lizenzinhaber, Teams und Organisationen, die den UCI-Vorschriften unterliegen, sowie für jede Person, die solche Ausrüstungen im Namen von Radfahrern oder Teams besitzt.
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Die Verwendung von CO bleibt nur in medizinischen Einrichtungen unter der Aufsicht eines Fachmanns erlaubt, und mit spezifischen Einschränkungen: Es wird nur eine Inhalation zur Messung der gesamten Hämoglobinmasse erlaubt, und eine zweite Inhalation darf erst zwei Wochen nach der ersten durchgeführt werden.
Für die Radfahrer der UCI WorldTeams, UCI Women’s WorldTeams und UCI ProTeams muss jede Inhalation von CO zur Messung des Hämoglobins im medizinischen Akten des jeweiligen Athleten dokumentiert werden.
Eine neue Regelung verpflichtet die WorldTeams, an den drei großen Rundfahrten und den fünf Monumenten teilzunehmen
Das Managementkomitee genehmigte auch eine Änderung der Teilnahmebedingungen für die UCI WorldTour und Women’s WorldTour ab 2026, um die Präsenz der besten Teams bei den prestigeträchtigsten Veranstaltungen zu gewährleisten.
Nach der neuen Regelung sind alle UCI WorldTeams verpflichtet, an den drei großen Rundfahrten (Giro d'Italia, Tour de France und La Vuelta a España) und den fünf Monumenten (Mailand-San Remo, Ronde van Vlaanderen, Paris-Roubaix, Liège-Bastogne-Liège und Il Lombardia) teilzunehmen. Von den verbleibenden Veranstaltungen im UCI WorldTour-Kalender kann jedes Team nur bei einer einzigen Veranstaltung fehlen. Nicht mehr als vier Teams dürfen bei derselben Veranstaltung fehlen, und ein Team darf bei derselben Veranstaltung im Registrierungszyklus 2026-2028 nicht mehr als einmal fehlen. Jeder freie Platz wird einem UCI ProTeam auf Einladung angeboten.
Für die UCI Women’s WorldTour gelten diese Regeln nur für die Vuelta España Femenina by Carrefour.es, den Giro d’Italia Women und den Tour de France Femmes avec Zwift.
Der Präsident der UCI, David Lappartient, betonte die Bedeutung dieser Entscheidungen: "Die UCI nimmt eine klare und notwendige Haltung ein, indem sie die wiederholte Inhalation von Kohlenmonoxid aus medizinischen Gründen verbietet. Unsere Priorität ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Athleten zu schützen, und diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung".
"Mit der Änderung der Teilnahmebedingungen für die UCI WorldTour und UCI Women’s WorldTour können Organisatoren, Fahrer und Fans sicher sein, dass die besten Teams bei allen Wettbewerben anwesend sein werden".